Unternehmensnachfolge

Chinesische Investoren bei der Nachfolge: Was ist wichtig?

Die Beteiligung chinesischer Investoren an deutschen Unternehmen ist komplex und erfordert neben wirtschaftlichem Fingerspitzengefühl und kulturellem Verständnis auch fundierte rechtliche Kenntnisse beider Rechtssysteme, um die Besonderheiten im M&A-Prozess angemessen abbilden zu können.

Puzzle-Teile mit chinesischen und deutschen Flaggenfarben

Kulturelle Unterschiede – Kommunikation und Erwartungshaltung

Ein wesentlicher Faktor für das Gelingen einer Nachfolge mit chinesischen Investoren liegt in der interkulturellen Kommunikation. Während aus chinesischer Sicht persönliche Beziehungen und der Aufbau von Vertrauen im Rahmen des Transaktionsprozesses eine zentrale Rolle spielen, stehen aus deutscher Sicht der Kaufvertrag und die begleitende Transaktionsdokumentation im Vordergrund. 

Zudem sind im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. während der Verhandlung unterschiedliche Erwartungshaltungen zu berücksichtigen. Während deutsche Verkäufer klare Fristen und verbindliche Zusagen erwarten, streben chinesische Käufer nach Flexibilität. Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Letter of Intent (LoI) oder Memorandum of Understanding (MoI) sollte zudem bedacht werden, dass es sich aus Sicht eines chinesischen Investors bereits um eine rechtsverbindliche vertragliche Vereinbarung handelt und nachfolgende substanzielle Änderungen oftmals auf Unverständnis stoßen können. Missverständnisse können entstehen, wenn diese kulturellen Unterschiede nicht bewusst einbezogen werden. Eine interkulturelle Beratung oder ein erfahrener M&A-Berater mit China-Kompetenz kann hier vermitteln.

Der M&A-Prozess – Besonderheiten bei chinesischen Käufern

Auch rechtlich unterscheidet sich der M&A-Prozess bei chinesischen Investoren. Neben den üblichen Phasen – LOI, Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Signing/Closing – sind zusätzliche Genehmigungsschritte auf chinesischer Seite zu beachten. Für chinesische Investoren ist jede Investition im Ausland ‒ sog. „Outbound Direct Investments” (ODI) ‒ genehmigungspflichtig. Dies bedeutet, dass ein chinesischer Käufer den geschuldeten Unternehmenskaufpreis erst dann zahlen darf, nachdem er sämtliche behördlichen Freigaben der chinesischen Behörden erhalten hat. 


Der Genehmigungsprozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern und sollte bei der Zeitplanung sowie in der Transaktionsdokumentation berücksichtigt werden. Verkäufer müssen sich daher auf einen gewissen zeitlichen Versatz zwischen Signing und Closing einstellen.

Fusionskontrolle

Die kartellrechtliche Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt ist ein zentraler Aspekt bei Unternehmensnachfolgen mit chinesischen Investoren. Eine Anmeldepflicht besteht, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden – etwa ein weltweiter Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen von über 500 Mio. EUR sowie ein Inlandsumsatz von über 50 Mio. EUR und 17,5 Mio. EUR bei jeweils einem der beteiligten Unternehmen. 

Wird eine Anmeldung erforderlich, ist die Transaktion vor Vollzug beim Bundeskartellamt einzureichen. Die Prüfung kann insbesondere bei komplexen Marktverhältnissen oder hohen Marktanteilen mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In solchen Fällen verlängert sich der Zeitraum zwischen Signing und Closing deutlich – was bei der Zeitplanung berücksichtigt werden sollte.

Auch wenn die Anmeldung grundsätzlich formell Sache des Käufers ist, sollte der Verkäufer frühzeitig prüfen (lassen), ob eine Anmeldepflicht besteht und ob die relevanten Schwellenwerte erreicht werden. Eine unterlassene Anmeldung kann zu einem Vollzugsverbot, Bußgeldern oder im Extremfall zur Rückabwicklung der Transaktion führen. Daher empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit dem Käufer und gegebenenfalls eine kartellrechtliche Vorprüfung durch erfahrene Berater.

FDI-Prüfung – Investitionskontrolle durch das BMWE

Ein zentrales Element bei der Beteiligung chinesischer Investoren – ebenso wie bei der Beteiligung von Investoren aus einem anderen Nicht-EU/Nicht-EFTA Staat – ist die außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Ziel einer solchen Prüfung ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs eines deutschen Unternehmens oder einer Beteiligung daran.

Abgesehen von Transaktionen im Zusammenhang mit bestimmten Rüstungsgütern oder IT-Sicherheitsprodukten, die der sektorspezifischen Investitionsprüfung unterliegen – kommt eine FDI-Prüfung zudem in Betracht, wenn ein Investor aus einem Nicht-EU/Nicht-EFTA Staat mindestens 10% der Stimmrechte an einem deutschen Unternehmen erwirbt, das eine kritische Infrastruktur im Sinnes des Gesetzes betreibt oder eine besonders sicherheitsrelevante Tätigkeit ausübt (sog. sektorübergreifende Investitionsprüfung). Je nach Fallgruppe, in die das Zielunternehmen fällt, gilt eine Prüfeintrittsschwelle von mindestens 10% der Stimmrechte (u.a. Cloud-Computing-Dienste, Medienwirtschaft etc.) oder mindestens 20% der Stimmrechte (u.a. kritische Technologien wie Halbleiter, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie etc.).

Verkäufer sollten frühzeitig prüfen lassen, ob eine Meldepflicht besteht oder ein sog. Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung beim BMWE zu stellen ist, um etwaige Untersagungen, langwierige Prüfverfahren oder – im „worst case“ – die Rückabwicklung der Transkation zu vermeiden. 

Fazit

Der Einstieg chinesischer Investoren bei deutschen Unternehmen bietet viele Chancen – nicht zuletzt im Hinblick auf neue Märkte und Kapitalzufluss. Doch der Weg dorthin ist rechtlich und kulturell anspruchsvoll. Verkäufer sind gut beraten, den Prozess strukturiert, interdisziplinär und mit erfahrenen Beratern zu gestalten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sowohl rechtliche Anforderungen als auch kulturelle Erwartungen erfüllt werden – für eine nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensübergabe.

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