Risiken bei Kauf & Halten eines GmbH-Anteils

Gesellschafter, die einen GmbH-Anteil kaufen oder halten, denken vielfach, dass bei voll einbezahlter Stammeinlage keine Haftungsgefahren drohen.

Unternehmensnachfolge
GmbH-Anteil

Leider ist das ein Irrtum. Hat ein oder haben mehrere Gesellschafter ihre Einlagen nicht voll geleistet, haften die übrigen Gesellschafter. Sie müssen, wenn die Zahlungspflichtigen ihren Stammkapitalanteil nicht bezahlen, den Fehlbetrag im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufbringen. Diese Gefahr besteht nicht nur bei Insolvenz, sondern auch wenn Gesellschafter sich als zahlungsunfähig erweisen, sobald die Restzahlung eingefordert wird.

Allerdings müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, um die übrigen Gesellschafter zur Kasse bitten zu können:

  1. Es ist vom Zahlungspflichtigen keine Zahlung zu erlangen.
  2. Es kann durch Verkauf seines Geschäftsanteils der Einlagerückstand nicht gedeckt werden.
  3. Es muss gegen den säumigen Gesellschafter die Kaduzierung (Zwangseinziehung) rechtswirksam erfolgt sein.
  4. Es müssen Zahlungsansprüche gegenüber dem bzw. den Rechtsvorgängern des säumigen Gesellschafters vergeblich geltend gemacht worden oder aussichtslos sein.

Dieser letzte Punkt macht deutlich, dass, wer einen GmbH-Anteil an einen anderen verkauft, sich auch nicht in Sicherheit wiegen kann. Der letzte und jeder frühere bei der Gesellschaft angemeldete Rechtsvorgänger haftet für einen nicht bezahlten Betrag der Stammeinlage des ausgeschlossenen Gesellschafters.

Diese Haftpflicht ist allerdings auf eine Frist von fünf Jahren beschränkt. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Übergang des Geschäftsanteils auf den Rechtsnachfolger ordnungsgemäß angemeldet ist. Letztendlich ist ein GmbH-Anteil „haftungsbegrenzter“ als ein Anteil an einer Personengesellschaft, jedoch sollte ein jeder GmbH-Gesellschafter grundlegend über die vorhandenen Risiken informiert sein. Beim GmbH-Anteilskauf sind diese Punkte immer zu prüfen und i. d. R. Gegenstand der sogenannten Due Diligence.

Gastautor