Kanzleiübergabe und Kanzleiverkauf: Rechtsanwälte tun sich schwer

Der zunehmende Wettbewerbsdruck unter den mittlerweile 126. 000 deutschen Rechtsanwälten führt nicht nur dazu, dass die Einkommen der Advokaten signifikant sinken - auch die erzielbaren Erlöse aus einem Kanzlei- oder Sozietätsanteilsverkauf schmelzen dahin. Der Grund: Potenzielle Erwerber schauen angesichts des immer schwieriger werdenden Beratungsgeschäftes äußerst kritisch auf die betriebswirtschaftlichen Zahlen. Zu tief sitzt die Angst, eine mehr oder weniger wertlose Kanzlei zu erwerben und dafür noch Jahrzehnte lang Bankkredite abtragen zu müssen.

Unternehmensnachfolge
Kanzleiübergabe und Kanzleiverkauf

Im Unterschied zu den Anwälten erzielen Steuerberater einen wesentlich höheren Kaufpreis für ihre Praxis - zwischen 100 und 200 % des Umsatzes.
Der Grund: Steuerberater profitieren vor allem davon, dass der Anteil ihrer Dauermandate wesentlich höher liegt. "Anwälte haben zwar etwas zu verdienen, aber nichts zu verkaufen".

"Erfahrener Rechtsanwalt bietet Kollegen/in günstigen Einstieg in lebhafte Allgemeinkanzlei." So oder ähnlich lauten die zahlreichen Verkaufsofferten. Kein Zweifel: Die deutsche Anwaltschaft steht, wie die mittelständische Wirtschaft auch, vor einem Generationswechsel. Knapp 25 % von ihnen befinden sich laut Altersstrukturstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Alter zwischen 50 und 70 Jahren. An den Kanzleiverkauf knüpfen die Kanzleiübergeber die Erwartung an eine gesicherte Altersversorgung. Doch die Hoffnung, dass das eigene Lebenswerk am Ende angemessen honoriert wird, erweist sich nicht selten als Trugschluss. "Liegen nicht besondere Umstände vor, wie etwa ein hoher Bekanntheitsgrad am Ort, dann bleibt für den Neugründer die Frage völlig offen, wann die Kanzlei kostendeckend und wann sie gewinnbringend arbeiten wird. Ein sehr schwer kalkulierbares Risiko."

Kanzleiwert bestimmen - nicht immer einfach

Entsprechend schwertun sich die Advokaten denn auch mit der Ermittlung eines marktgängigen Kanzleiwertes. Anwälte, die ihre Kanzlei an einen Nachfolger abgeben möchten, haben häufig die Vorstellung, sie könnten den Kaufpreis einfach anhand einer Tabelle ablesen. Der BRAK hat immerhin Leitlinien entwickelt, anhand derer der Kanzleiwert ermittelt werden kann. Allzu viel darf man von den im Jahre 1992 letztmalig aktualisierten Richtlinien allerdings nicht erwarten. Sie wurden in erster Linie für erb- und güterrechtliche Auseinandersetzungen konzipiert. Lässt sich ein Anwalt scheiden, bestellt das Gericht einen Gutachter, der den Kanzleiwert bestimmen soll, um so zum Beispiel die Höhe des Zugewinnausgleichs ausrechnen zu können. Doch Experten warnen: "Das sind keine Marktwerte. Der Markt operiert mit Umsatz."

Große Mandantenzahl ist werterhöhend

Und dieses Umsatzverfahren wird in drei Schritten ermittelt: Zugrunde gelegt werden zunächst die Umsätze der letzten drei Jahre, wobei der letzte Jahresumsatz aus Aktualisierungsgründen doppelt anzusetzen ist. Diese Summe dividiert durch vier ergibt den Ist-Umsatz ohne Umsatzsteuer, welcher in einem zweiten Schritt um außerordentliche und personenbezogene Umsätze bereinigt wird, also etwa Vergütungen, die der Anwalt als Politiker, Schriftsteller, Referent oder Aufsichtsratsmitglied bezieht - kurzum: Einnahmen, die nichts mit der Kanzlei an sich zu tun haben oder einmalig sind.

Der eigentliche Kanzleiwert ergibt sich aber erst aus der Multiplikation des bereinigten Umsatzes mit einem Bewertungsfaktor, der laut BRAK zwischen 0,5 und 1,0 verläuft, in Ausnahmefällen auch schon einmal bei 1,5. Dieser Faktor setzt sich zusammen aus diversen positiven wie negativen Merkmalen der jeweiligen Kanzlei. Werterhöhend wirkt sich etwa aus, wenn der Umsatz von einer großen Mandantenzahl getragen wird. Auch der gute Ruf, eine günstige Lage und eine niedrige Kostenstruktur werten die Kanzlei auf. Pluspunkte können Anwälte auch mit einer rechtzeitigen Spezialisierung in einem zukunftsträchtigen Rechtsgebiet sammeln. Positiv für den Kaufpreis ist zudem ein Verkauf noch vor dem sechzigsten Lebensjahr. Doch das ist nach Einschätzung von Experten eher die Ausnahme. "Bei fortgeschrittenem Alter des Übergebers können Sie bis zu 70 Prozent Abstriche machen". Der Grund: Ist der Veräußerer zu alt, bleibt keine Zeit mehr, den Käufer bei den Mandanten einzuführen. Zudem besteht die Gefahr, dass dann auch die Mandanten selbst überaltert sind. Folge: Schon ein, zwei Jahre nach der Kanzleiübernahme brechen oft die Umsätze weg.