Juristische Nachfolgeplanung

Eine erfolgreiche Unternehmung verdient es, durch eine professionelle juristische Nachfolgeplanung frühzeitig in richtige Bahnen gelenkt zu werden.

Recht & Steuern
Juristische Nachfolgeplanung

Der Aufbau einer Unternehmung erfordert harte Arbeit, Expertise, wirtschaftliches Geschick und mitunter etwas Fortune. Irgendwann aber stellt sich der Unternehmer die Frage, wie lange er sein Unternehmen noch fortführen kann und will, ob er ganz oder nach und nach ausscheiden möchte, wer als Nachfolger in Betracht kommt und welche Teilhabe- und Einflussrechte er sich – zumindest vorübergehend – noch bewahren möchte

Die Nachfolgeoptionen sind vielgestaltig. Wichtig ist die rechtzeitige Planung – sei es etwa für einen Verkauf an einen jüngeren Nachfolger, Wettbewerber, strategischen Investor, Finanzinvestor, Geschäftsführer oder für die Übertragung innerhalb der Familie.

Selbst wenn die Optionen klar scheinen, werden die Anforderungen an eine geordnete Nachfolge häufig unterschätzt. Zunächst bedarf es einer klaren Vision des Unternehmers, wie er sich sein Ausscheiden vorstellt. Daran knüpft sich die Frage, ob die Voraussetzungen dafür überhaupt gegeben sind. Wie realistisch ist es etwa, dass die gewünschten Nachfolger zum Zeitpunkt X bereitstehen? Gerade bei einer familieninternen Nachfolge ist es vielfach keineswegs sicher, dass der Auserkorene überhaupt die Kompetenz und den Willen zur Staffelstabübernahme hat. Zudem sollten frühzeitig – unter Berücksichtigung steuerlicher Folgen – die rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Nachfolge gestaltet werden. 

Dies betrifft etwa die Rechtsform des Unternehmens, Beteiligungen an anderen Unternehmen, den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschaftervereinbarung (bei mehreren Gesellschaftern) sowie sonstige Verträge des laufenden Geschäftsbetriebs, etwa in Bezug auf sogenannte „change-of-control“-Klauseln. Diese gewähren dem Vertragspartner regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Unternehmen auf einen neuen Inhaber übertragen wird. Zu bedenken ist hierbei unter anderem, dass rechtliche Anpassungen dort erschwert werden können, wo die Zustimmung Dritter, vor allem des Mitgesellschafters oder eines Vertragspartners, erforderlich ist.

Mit Geschick durchs Spannungsfeld

Bei Übertragungen innerhalb der Familie gilt es zudem, den internen Frieden zu wahren, Ungerechtigkeiten zu vermeiden oder auszugleichen sowie Auswirkungen auf das Erb- und Pflichtteilsrecht zu steuern. Häufig bietet es sich zum Zwecke der Nutzung von Erbschaft und Schenkungssteuerfreibeträgen an, unentgeltliche Übertragungen auf die nächste Generation in bestimmtem Umfang bereits zu Lebzeiten vorzunehmen

Schließlich kommt es bei der Nachfolgeplanung auch auf das richtige Timing an. Nachfolgeprozesse bedürfen nicht selten eines zeitlichen Vorlaufs von mehr als einem Jahr. Rechtliche und steuerliche Fragen müssen geklärt und der Nachfolgeprozess häufig etwa der Familie, Mitgesellschaftern, Mitarbeitern und sonstigen Vertragspartnern kommuniziert werden. Unternehmer sollten daher die Frage der Nachfolge so früh wie möglich berücksichtigen, um nicht das Erreichte wegen unzureichender Vorbereitung aufs Spiel zu setzen.

Gastautor