Neue Impulse für den Unternehmenskauf: Justizministerkonferenz setzt auf Reformen

Bei der Frühjahrskonferenz der Justizminister am 5. und 6. Juni 2024 in Hannover stand ein besonders wichtiges Thema für den deutschen Wirtschaftsraum im Mittelpunkt: die Kodifizierung des Unternehmenskaufs.

Neue Impulse für den Unternehmenskauf: Justizministerkonferenz setzt auf Reformen

Nach eingehender Beratung haben die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, auf der Basis des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe „Kodifizierung des Unternehmenskaufs“ vom 27. Februar 2024, konkrete Schritte zur Reform des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts einzuleiten.

Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorschriften zu überarbeiten und gezielt zu ergänzen, um den Prozess des Unternehmenskaufs zu vereinfachen und rechtlich besser zu rahmen. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe zielt darauf ab, spezifische, dispositiv nutzbare gesetzliche Vorschriften zu schaffen, die den Unternehmenskauf erleichtern sollen. Dies könnte bedeutende, positive Impulse für die Rechtsentwicklung in Deutschland setzen.

Die Justizministerinnen und Justizminister haben daher beschlossen, den Abschlussbericht öffentlich zugänglich zu machen und weiterführende Diskussionen in der Wissenschaft sowie in der Praxis zu fördern. Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess wird die Einsetzung einer Expertenkommission sein, die vom Bundesminister der Justiz geleitet wird. Diese Kommission soll auf Grundlage der Empfehlungen der Länderarbeitsgruppe den gesetzgeberischen Handlungsbedarf präzisieren und spezielle gesetzliche Vorschriften für den Unternehmenskauf entwerfen.

Darüber hinaus wird die Vorsitzende der Justizministerkonferenz beauftragt, die Beschlüsse und den Abschlussbericht der Wirtschaftsministerkonferenz zur Kenntnis zu bringen. Dies unterstreicht die interministerielle Bedeutung dieser Reformen, die weitreichende Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland haben könnten.

Die geplanten Änderungen könnten vor allem für Unternehmer und Investoren von Bedeutung sein, da sie zu einer transparenteren, effizienteren und rechtlich sichereren Abwicklung von Unternehmenskäufen beitragen könnten. 

Die vollständige Beschlussvorlage ist auf der Website des Justizministeriums Niedersachsen abrufbar.

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